Die Stiftung
Interview
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Rainer Arnold war einer der Initiatoren der Werner-Weinmann-Stiftung und 16 Jahre deren ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender. In einem 10-minütigen Gespräch erzählt er über die Person Werner Weinmann, den Stiftungsgedanken und warum es jedes Jahr ein Glanzlicht der Stiftungsarbeit gibt.
Stiftungszweck
Die Werner Weinmann Stiftung unterstützt und fördert ideell und materiell das bürgerschaftliche Engagement in der Jugend- und Altenhilfe. Jährlich verleiht die Stiftung den Werner-Weinmann-Preis für herausragende Leistungen im bürgerschaftlichen Engagement.
Die Stiftung betätigt sich schwerpunktmäßig in der Region Filder und Nürtingen
Rechtsform
Die Stiftung ist als Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Stiftungsvermögen
Der Grundstock des Stiftungsvermögens wurde von der Familie Weinmann eingebracht. Die Auslobung des jährlichen Preises wird dauerhaft durch die Kapitalerträge des Stiftungsvermögens gesichert. Weitere Initiativen der Stiftung werden durch laufende Spenden und gegebenenfalls durch Fördermittel gesichert.
Einen Flyer zur Stiftung finden Sie hier.
Vorstand
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Stiftung nach innen und nach außen. Ihm gehören an:
Stiftungsrat
(Vorsitzende Stiftungsrat)
Den Stiftungsrat bilden parteiübergreifend Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens. Für den Stiftungsrat sollen auch Mitglieder mit eigenen Erfahrungen im bürgerschaftlichen Engagement gewonnen werden.
Mindestens ein Mitglied der Stifterfamilie gehört dem Stiftungsrat an. Der Gründungs-Stiftungsrat wurde von der Stifterfamilie Weinmann berufen.
Der Stiftungsrat wählt seine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in; tagt mindestens einmal jährlich; bestellt eine Kassenprüfung.
Der Stiftungsrat entwickelt Kriterien für die Verleihung des Werner-Weinmann-Preises und nimmt entsprechende Vorschläge entgegen. Er verfügt und entscheidet über die Verwendung des Stiftungsvermögens und über die jährlichen Preisträger.
Der Stiftungsrat berät und kontrolliert den Vorstand, gibt bzw. ändert die Stiftungssatzung und kann weitere Ratsmitglieder berufen. Er besteht aus mindestens sieben Mitgliedern.
Dem Stiftungsrat gehören zur Zeit an:
Susanne Kränzle (Vorsitzende, Stuttgart), Elisabeth Arnold (Leinfelden-Echterdingen), Rainer Arnold (Wolfschlugen), Helmut Hartmann (Nürtingen), Eckhard Rahlenbeck (Tübingen), Paul Schurr (Filderstadt), Ulrich Steck (Filderstadt), Alfred Weinmann (Filderstadt).
Stiftungsversammlung
Die Stiftungsversammlung bietet den Stifterinnen und Stiftern ein Forum zur Information über die laufenden Aktivitäten der Stiftung. Im Gedankenaustausch mit den Mitgliedern des Stiftungsrates und des Vorstandes können hier auch Anregungen eingebracht werden.
Die Stiftungsversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand zu einer Sitzung einberufen.